Wen wir
fördern

Vergaberichtlinien der
Lux-Stiftung
Zuwendungen erfolgen ausschließlich an Institutionen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Privatpersonen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Stiftungsmittel werden nur für satzungskonforme Stiftungszwecke vergeben. Bei Projekten in Deutschland wird die Region Bergisches Land, Düsseldorf, Köln bevorzugt. Destinatäre, die Fördermittel beantragen, müssen einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes haben und Zuwendungsbescheinigungen ausstellen können.
Bitte Antragstellungen nur digital einreichen, am besten über diesen Button: